IBF
IMMOBILIENKONTOR
ihre Makler seit 1994
Kompetent. Erfahren. Persönlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBF IMMOBILIENKONTOR & BESITZGESELLSCHAFT MBH
1. MAKLERVERTRAG
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung
oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die
erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung (in Form einer
Nachweisbestätigung oder Reservierung) zustande.
Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas Anderes, hat der Vertrag
eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat,
wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. BEAUFTRAGUNG DRITTER
Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit
Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei
schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden
Schäden.
3. PROVISIONSANSPRUCH
a) Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen
Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-
/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu
welchem Entgelt/Preis und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die
Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden
Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
b) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die
vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit
einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der
Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
c) Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen
rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
4. DOPPELTÄTIGKEIT
Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.
5. VORKENNTNIS
Ist dem Kunden bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene
Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages bereits
bekannt (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von
dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) mitzuteilen und auf Verlangen
auch zu belegen.
6. HAFTUNG
a) Wir weisen darauf hin, daß die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben, Objektinformationen und sämtliche, von uns übermittelten, objektbezogenen Unterlagen von Dritten (z.B: Verkäufer bzw.
Vermieter, ferner Hausverwaltungen, Notare, etc.) stammen. Wir bemühen uns, über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten; eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht. Es obliegt daher unseren Kunden,
die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haft die IBF Immobilienkontor GmbH nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Wir haften weiterhin in Fällen zwingender Haftung, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Maklers beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Unsere Nachweise und Reservierungsvereinbarungen sind freibleibend; Zwischenverkauf und -
vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
7. VERTRAULICHKEIT, WEITERGABE AN DRITTE
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen, sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für für den Empfänger selbst (Kunde) bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
8. AUFRECHNUNGSRECHTE / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer
Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben
Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig tituliert sind.
9. STREITBEILEGUNG (INFORMATIONSPFLICHT GEMÄß §36 VSBG)
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil - zur
Teilnahme an einer Streitbeilegung sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
10. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort des Maklervertrags ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Maklers, Berlin.
Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Geschäftssitz des Maklers, Berlin, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haz, so ist ebenfalls der Geschäftssitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschliessliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.