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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.MAKLERVERTRAG

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung (in Form einer Nachweisbestätigung oder Reservierung) zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas Anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. BEAUTRAGUNG DRITTER

Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3.PROVISIONSANSPRUCH

a) Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt/Preis und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

b) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

c) Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

4.DOPPELTÄTIGKEIT

Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.

5.VORKENNTNIS

st dem Kunden bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages bereits bekannt (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

6.HAFTUNG

a) Wir weisen darauf hin, daß die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben, Objektinformationen und sämtliche, von uns übermittelten, objektbezogenen Unterlagen von Dritten (z.B: Verkäufer bzw. Vermieter, ferner Hausverwaltungen, Notare, etc.) stammen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haft die IBF Immobilienkontor GmbH nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Wir haften weiterhin in Fällen zwingender Haftung, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Unsere Nachweise und Reservierungsvereinbarungen sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.

7.VERTRAULICHKEIT, WEITERGABE AN DRITTE

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen, sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für für den Empfänger selbst (Kunde) bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8.AUFRECHNUNGSRECHTE / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

9.STREITBEILEGUNG (INFORMATIONSPFLICHT GEMÄß §36 VSBG)

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil - zur Teilnahme an einer Streitbeilegungsind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

10. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort des Maklervertrags ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Maklers, Berlin.

Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Geschäftssitz des Maklers, Berlin, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haz, so ist ebenfalls der Geschäftssitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschliessliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.